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Beitragsordnung

Beitragsordnung  ab 01.01.2008

Der Jahresmitgliedsbeitrag wurde durch die Mitgliederversammlung wie folgt festgelegt:

Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern

500,00 €

Unternehmen mit 51 bis 100 Mitarbeiter

300,00 €

Unternehmen mit 21 bis 50 Mitarbeiter

200,00 €

Unternehmen bis 20 Mitarbeiter

100,00 €

Verbände, Gewerkschaften, Behörden und
sonstige Verwaltungsorganisationen der Wirtschaft

150,00 €

Natürliche Personen

10,00 €

Ehrenmitglieder

beitragsfrei

Der Mitgliedsbeitrag ist im Januar für das laufende Jahr zu zahlen.
Für den gezahlten Mitgliedsbeitrag wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt.