Beitragsordnung
Beitragsordnung ab 01.01.2008
Der Jahresmitgliedsbeitrag wurde durch die Mitgliederversammlung wie folgt festgelegt:
Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern
500,00 €
Unternehmen mit 51 bis 100 Mitarbeiter
300,00 €
Unternehmen mit 21 bis 50 Mitarbeiter
200,00 €
Unternehmen bis 20 Mitarbeiter
100,00 €
Verbände, Gewerkschaften, Behörden undsonstige Verwaltungsorganisationen der Wirtschaft
150,00 €
Natürliche Personen
10,00 €
Ehrenmitglieder
beitragsfrei
Der Mitgliedsbeitrag ist im Januar für das laufende Jahr zu zahlen.Für den gezahlten Mitgliedsbeitrag wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt.